Ausländer und Asylrecht

Ausländer und Asylrecht

Die Unfälle passieren jederzeit. Die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, soweit der Unfallgegner schuld an dem Unfall ist. In diesem Fall übernimmt der Mandant kein Kostenrisiko bei Einschaltung eines Rechtsanwalts und ist sich sicher, dass seine Rechte ausreichend wahrgenommen werden werden. Manchmal entsteht durch den Unfall ein Schaden, der den Mandanten durch das ganze Leben begleitet. Deswegen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts geboten, da bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Schaden von über 5.000,00 € Anwaltszwang herrscht. D.h. die Klage muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden und er muss bei Landgericht im Termin anwesend sein.