Eigentumsdelikte

Eigentumsdelikte

Unterschlagung, Hehlerei, Diebstahl sind mit Strafen bis zu 5 Jahren oder mit Geldstafe angedroht. Das Gericht hat auch die Möglichkeit bei einer Durchschnittstat und einem sozialen Verhalten des Täter, diesen zu verwarnen und sich die Strafe vorzubehalten. Es kommt oft auf die Einzelltatsachen bei der Begehung der Tat an.

Der schwere bandenmäßige Diebstahl, Raub sind einige Eigentumsdelikte, die tatbestandsmäßig im Strafgesetzbuch als Verbrechen erfasst sind. Dem Gericht stehen hier noch weitereichende Möglichkeit den Täter zu verurteilen, zu, nämlich von einem Jahr bis zu 10 bzw. 15 Jahren. Es herrscht hier die Pflichtverteidigung, d.h. der Angeklagte bekommt vom Staat einen Verteidiger zur Verfügung. Ohne Verteidiger kann nicht verhandelt werden. Wegen dem großen Verurteilungsspielraum des Gerichts bei dem Rechtsfolgenausspruch muss besonderes geachtet werden auf die vernünftige Verteidigung.