Mietrecht

Mietrecht

Mietrecht ist ein komplexer Teil der deutschen Rechtsordnung. Die meisten Konflikte zwischen Mieter und Vermieter entstehen wegen Mangel der Wohnung und der Abrechnung der Betriebskosten. Oft geht es dabei um Mietminderung. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermiterer die Miete zu zahlen. Allerdings hat der Mieter die Minderungsmöglichkeit, die wegen dem Äquivalenzgrundsatz (Gleichgewicht zwischen des Vereinbarten und des Erfüllten muss es geben) des deutschen Vertragsrechts eintritt, ohne dass eine Erklärung gegenüber dem Vermieter erforderlich ist. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein anwalticher Beistand zu empfehlen. Nur so ist möglich, einen juristisch korrekten Sachverhalt vorzutragen. Wie hoch die herabzusetzende Miete ist, richtet sich nach Rechtsprechung, die für den Laien nicht so einfach überblickbar ist.

Die Abrechung der Betiebskosten ist oft zwischen dem Mieter und Vermieter streitig. Es gibt auch Mietvertäge in die Betriebskostenvereinbarung nicht wirksam in den Vertrag einbezogen ist. In diesen Fällen braucht der Mieter keine Betriebskosten zu entrichten. Lassen Sie Ihren Mietvertrag anwaltlich überprüfen. Dies könnte ihre Nebenkosten erheblich senken.

Manchmal geht es um die Weiternutzung der Ehewohnung. Diese wird dem einen Ehepartner zum alleinigen Gebrauch überlassen. Ein Antrag beim Amtsgericht ist notwendig.