Nebenklagerecht

Nebenklagerecht

Der Mandant kann in einem Prozess neben dem Staatsanwalt auch als Nebenkläger auftreten. Dann kann er den Prozess aktiv mitgestalten. Insbesondere kann er Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Es ist unter Umständen möglich, dass ein Antrag auf Zahlung des durch die Tat entstandenen Schadens gestellt wird. Bei bestimmten Delikten übernimmt die Kosten des Nebenklägersvertreters die Staatskasse ohne Rücksicht auf die Vermögenslage des Mandanten.