Rentenrecht

Rentenrecht

Bei Berufsunfähigkeit des Mandanten kann er unter weitren Umständen eine Rente vor dem Erreichen des Regelrentenalter beanspruchen. Die Berufsunfähigkeit wird durch die Berufsgenossenschaft geprüft. Gerichtlich kann sogar die Anhörung des Hausarztes oder eines bestimmten Arztes des Mandanten beantragt werden. Arbeitsunfälle können die Arbeitsfähigkeit des Versicherten entscheidend mindern. In bestimmten Fällen kann der Mandant eine Lebensrente als Schmerzensgeld beanspruchen. Herr Koca hat ausreichend Erfahrung um Ihre Rechte vor dem Sozialgericht wahrzunehmen.